Xenon

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Begriffsbestimmung

Xenon ist ein farb- und geruchsloses Edelgas. Im Automobilbau findet dieses Gas Verwendung in speziellen Gasentladungslampen für Abblend- und Fernlicht. Diese Gasentladungslampen haben keinen Glühdraht mehr. Xenon im E34 gibt es nur als Nachrüstlösung.

Nachrüstung von Xenon

Was die Nachrüstung von Xenon betrifft gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine wäre es über eine Bearbeitung des Scheinwerfers eine Xenon-Birne passend in den Scheinwerfer zu integrieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Adapterringe zu verwenden, die auf die normalen H1-Reflektoren aufgeschraubt werden und die Arretierung einer Xenonbirne möglich machen.

Eine dritte Möglichkeit besteht darin, sich Scheinwerfer aus dem E32 zu besorgen und diese in den E34 einzubauen.

E34 mit Xenon


Vorraussetzungen für eine TÜV-Eintragung

Nun zu der schwierigsten Angelegenheit, der TÜV-Eintragung des entsprechenden Xenon-Umbaus. Beginnend muss hier gesagt werden, dass eingebaute Scheinwerfer über eine Bauartgenehmigung verfügen müssen, diese Bauartgenehmigung (man erkennt Sie an dem E+Zahl im Kreis, oder Quadrat) erlischt, wenn Änderungen am geprüften Teil vorgenommen werden. Sie erlischt ferner auch, wenn in einem Scheinwerer ein nicht für ihn vorgesehenes Leuchtmittel verwendet wird. Die Krux an der Geschichte ist folgende: Ohne Bauartgenehmigung des Scheinwerfers keine Eintragung im Fahrzeug. Wir sind uns zwar dessen bewusst, dass es trotzdem leicht ist, willige Prüfer zu finden, die einem den Umbau eintragen, eine solche Eintragung ist jedoch nichtig und hält keiner weiteren Prüfung stand.

Was also tun? Die einfachste Möglichkeit ist es, sich Xenon-Scheinwerfer vom E32 zu besorgen, diese sind zwar nicht ganz billig, jedoch wurden diese Scheinwerfer mit dem Betrieb von Xenon geprüft und besitzen eine entsprechende Bauartgenehmigung. Eine zweite Möglichkeit wäre es, einen Scheinwerfer umzubauen und diesen dann nachträglich prüfen zu lassen. Solche Prüfungen nimmt in Deutschland das Lichttechnische Institut der Universität in Karlsruhe vor. Doch wer meint, dieser Weg wäre einfach zu bestreiten sollte sich sagen lassen, dass zum einen die Hürden für diesen Scheinwerfer hoch sind und zum anderen das Geld bei einer durchgefallenen Prüfung nicht wieder rückerstattet wird.

Beiden Wegen gemein ist die Tatsache, dass bei einer Eintragung zusätzlich eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine Höhenkorrektur der Scheinwerfer bei Beladung gefordert ist. In der entsprechenden EU-Richtline zur Leuchtweitenregelung heisst es sinngemäß, dass die Leuchtweitenregelung eine "Absenkung des Abblendlichtbündels bei Beladung" sicherstellen muss, wie dies erfolgt ist einem freigestellt, man kann den Reflektor verstellen, wie es bei moderneren Autos der Fall ist, man kann diese Funktion jedoch auch der in manchem E34 vorkommenden Niveauregulierung zuschreiben, diese hat nämlich den gleichen Effekt.

Weitere Informationen

Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen, am lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe



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